Josefsablass

zum Josefsjahr 8.12.2020-8.12.2021

Papst Franziskus rief am 8. Dezember 2020 das „Jahr des heiligen Josef“ aus. Während dieses Jahres gibt es auch die Möglichkeit, den „Josefsablass“ zu erlangen. Dazu ist Folgendes notwendig:

 

Erklärung meiner Absicht, den Ablass zu erlangen:

„Ich habe die Absicht, die Ablässe, die die heilige Kirche gewährt, gewinnen zu wollen:
– Für mich,
– Für die Armen Seelen.
Maria, Mutter der Kirche, Heiliger Josef, Schutzpatron der Kirche, bittet für uns!“

 

Ein vollkommener Ablass wird gemäß Mt 16,18-19 gewährt:

 

Erstens:

allen älteren und kranken Menschen, so wie auch all jenen, „die aus legitimen Gründen ihr Haus nicht verlassen können“, wenn sie andächtige Gebete zu Ehren des heiligen Josef sprechen und dabei die Schmerzen und Beschwerden ihres Lebens dem Barmherzigen Gott vertrauensvoll aufopfern.

(mit „von jeglicher Sünde distanziertem Geist“ und in der Absicht, die Grundbedingung der Beichte, Kommunion und Gebete gemäß den Intentionen des Papstes, nachzuholen, sobald es ihnen daheim, oder wo auch immer sie sich befinden, möglich ist,)

 

Zweitens:

allen anderen Gläubigen im „Jahr des heiligen Josef“,

wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

– Empfang der Sakramente der Beichte und Kommunion sowie Gebete gemäß den Anliegen des Papstes,
– sowie die zusätzliche Teilnahme am Josefsjahr in folgender Weise:

  1. mindestens 30 Minuten Gebet und Meditation des Vater Unsers; oder
  2. Teilnahme an mindestens einem Einkehrtag mit einer Meditation über den heiligen Josef; oder
  3. Vollbringen von einem Werk der Barmherzigkeit:

Leibliche Werke der Barmherzigkeit:
Hungrige speisen, Durstigen zu trinken geben, Nackte bekleiden, Fremde aufnehmen, Kranke pflegen, Gefangene besuchen, die Toten begraben.

Geistige Werke der Barmherzigkeit:
Den Zweifelnden recht raten, die Unwissenden lehren, die Sünder zurechtweisen, die Betrübten trösten, Beleidigungen verzeihen, die Lästigen geduldig ertragen, für die Lebenden und Verstorbenen zu Gott beten; oder

  1. Rosenkranzgebet in den Familien und von Verlobten; oder
  2. Tägliches Anvertrauen des eigenen Handelns an den Schutz des heiligen Josef und Gebete um Fürsprache, damit all jene, die Arbeit suchen, einen Job finden mögen und dafür, dass die Arbeit aller Menschen würdevoller sein möge; oder
  3. Beten der Litanei vom heiligen Josef (für die lateinische Tradition) oder des Akathistos zum heiligen Josef, ganz oder auszugsweise (für die byzantinische Tradition) oder weiterer Josefsgebete entsprechend anderer liturgischer Traditionen, für die verfolgte Kirche sowie für Linderung des Leids aller verfolgten Christen; oder
  4. Darüber hinaus können auch alle Gläubigen einen vollkommenen Ablass erhalten, die anerkannte Josefsgebete sprechen und ihn um Barmherzigkeit bitten – etwa mittels des Bittgebets zum heiligen Josef „Zu dir, o heiliger Josef, fliehen wir in unserer Not.“ Dies gilt besonders, wenn diese Gebete gesprochen werden: gemäß der lateinischen Tradition am 19. jedes Monats sowie jeden Mittwoch – dem Wochentag, der der Erinnerung des Heiligen Josef gewidmet ist.

Sollten Punkte nicht erfüllt werden, ist dem Bemühen immer noch ein Teilablass gewährt.

P. Franz Ornetsmüller OSFS